Mietgegenstand
Gaststube für max. 70 Personen / Salettl (überdachte Veranda) / Toiletten / Garderobe
Nutzungsart
Die Gaststube darf nur für private Feiern oder Firmenfeiern genutzt werden. Eine anders geartete Veranstaltung,
ins besondere zum Zwecke von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt.
Catering, Dekoration und Bestuhlung
Das Catering und die Dekoration wird vom Mieter in Eigenregie übernommen.
Bitte keine Reiszwecken und Klebebänder an den Wänden / Vertäfelung verwenden.
Zum Inventar des Mietgegenstandes gehören
Stühle, Tische, Stehtische, Küchenzeile, Theke, Gläser, Kaffeetassen, Untertassen, Kaffeelöffel, Gläserkühlmaschine, Kaffeemaschine, Kühlschrank. Es ist untersagt eigene Kühlschränke in die
Gaststube zu stellen. Teller und Besteck kann gegen eine Pauschale benutzt werden.
Nachtruhe
Laut Gesetz gilt in Deutschland in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe. Wir bitten ab 22:00 Uhr die Türen zu schließen und den Geräuschpegel niedrig zu halten. Verantwortlich
für den Lärm, der durch eine Veranstaltung verursacht wird, ist der Veranstalter/Mieter. Mit Rücksicht auf Anwohner und Nachbarn bitten wir auf Verstärker und Bassboxen zur verzichten.
Gerne stellen wir kostenlos unsere Anlage zur Verfügung.
Live Musik gerne – jedoch sollte der Bass und die Lautstärke vor der Veranstaltung geprüft sein.
Service
Der Gastraum ist nur mit unserer Servicekraft zu mieten.
Die Servicekraft bleibt bis zum Schluss der Veranstaltung.
Ab 40 Personen stellen wir eine zweite Servicekraft zur Verfügung.
Parken
Parkplätze sind direkt gegenüber vom Haus vorhanden.
Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache muss am Tag nach der Feier bis 11:00 Uhr geräumt sein.
Jeglicher Müll ist vom Mieter zu entsorgen.
Haftung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die Veranstaltung. Bei eventuellen Unfällen, die den Mieter oder seine Gäste betreffen, sowie eventuellen Schäden an Haus und Inventar, ist allein
Mieter/Veranstalter haftbar. Schäden die durch den Mieter oder seinen Gästen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für durch Dritte entstandene Schäden ist der Vermieter nur bei
grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.
Preise
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Event.